• altersunabhängig

Das Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Es wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnraums zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet. 

Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen (wie zum Beispiel Sozialgeld, Arbeitslosengeld II) erhalten, tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.

Mietzuschuss können zum Beispiel beantragen:
Mieter (auch Untermieter) von Wohnraum; Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung, Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts oder Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes.

Lastenzuschuss für den eigengenutzten Wohnraum können zum Beispiel beantragen:
Eigentümer eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung, einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle oder Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts (bei Miteigentümern jeder für den von ihm genutzten Wohnraum).

Altersgruppe
  • altersunabhängig
Art des Angebots
  • andere Angebotsart
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot
Anmeldung Erforderlich
Wann
Fortlaufend
Wo
Amt für Soziales und Migration
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Kosten
Kostenloses Angebot
Kontakt

02235/ 409 507 oder 02235/ 409 508

wohngeldstelle@erftstadt.de

Zum Anbieter

Wo

Amt für Soziales und Migration
Holzdamm 10
50374 Erftstadt


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Amt für Soziales und Migration
Name Kontaktperson: Frau Wolf
E-Mail-Adresse: ursula.wolf@erftstadt.de

Angebot von

Amt für Soziales und Migration

Holzdamm 10, 50374 Erftstadt

In Kooperation mit

Stadt Erftstadt

Holzdamm 10, 50374 Erftstadt


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