Unterhaltsvorschuss
Sie sind alleinerziehend und tragen die meiste Verantwortung allein? Und Sie haben nach der Trennung auch noch finanzielle Sorgen, weil die Unterhaltszahlungen für das Kind ausbleiben? Wie geht es weiter, wenn der andere Elternteil nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt? In diesen Fällen können Sie Unterhaltsvorschuss beantragen.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://familienportal.nrw/de/unterhaltsvorschuss-nrw
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Name der durchführenden Organisation: | Familienportal.nrw |
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E-Mail-Adresse: | poststelle@mkjfgfi.nrw.de |
Telefon: | 0211 837-02 |
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Familienportal.nrw
Völklinger Straße 4, 40219 Düsseldorf