Stadt Wesel - Sozialpädagogische Fachdienste Vormundschaften und Pflegschaften

  • 0 bis 1 Jahre
  • 1 bis 3 Jahre
  • 3 bis 6 Jahre
  • 6 bis 10 Jahre
  • 10 bis 16 Jahre
  • 16 bis 18 Jahre

Grundsätzlich ist es das Recht und die Pflicht von Eltern, die eigenen Kinder zu erziehen und zu pflegen. Wenn Eltern dies nicht ausüben können, greift der Staat zum Schutz der Kinder ein: Minderjährige erhalten dann durch das zuständige Familiengericht eine/n Vormund*in, die/der für sie eintritt. Das Familiengericht unterscheidet bei einem Beschluss zum Entzug der elterlichen Sorge, zwischen der Personensorge und der Vermögenssorge.
Wenn das Familiengericht nur einen Teilbereich der Personensorge entzieht, kümmert sich ein/e (Ergänzungs-)Pfleger*in um die Minderjährigen. Diese wichtigen Aufgaben übernehmen die Vormundschaften und Pflegschaften.

Altersgruppe
  • 0 bis 1 Jahre
  • 1 bis 3 Jahre
  • 3 bis 6 Jahre
  • 6 bis 10 Jahre
  • 10 bis 16 Jahre
  • 16 bis 18 Jahre
Art des Angebots
  • Beratung
Sprachen
  • Deutsch
Kosten
  • Kostenloses Angebot
Anmeldung Erforderlich
Inklusion und Barrierefreiheit Räumliche Zugänglichkeit
  • Voll zugänglich für Rollstuhlfahrer:innen
  • Behindertengerechter Aufzug
  • Behindertengerechtes WC
  • Behindertengerechter Parkplatz
Inhaltliche Zugänglichkeit
  • keine Angabe

Wo

Stadt Wesel - Sozialpädagogische Fachdienste
Klever-Tor-Platz 1
46483 Wesel

Wann

Öffnungszeiten und Termine finden Sie auf der Hompage des Veranstalters.


Durchführende Organisation

Name der durchführenden Organisation: Stadt Wesel - Sozialpädagogische Fachdienste
Name Kontaktperson:
E-Mail-Adresse: kornelia.legarth-stark@wesel.de
Telefon: 0281 - 203 2539

Angebot von

Stadt Wesel - Sozialpädagogische Fachdienste

Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel

In Kooperation mit

Stadt Wesel

Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel


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