Vormundschaften und Pflegschaften
Grundsätzlich ist es das Recht und die Pflicht von Eltern, die eigenen Kinder zu erziehen und zu pflegen. Wenn Eltern dies nicht ausüben können, greift der Staat zum Schutz der Kinder ein: Minderjährige erhalten dann durch das zuständige Familiengericht eine/n Vormund*in, die/der für sie eintritt. Das Familiengericht unterscheidet bei einem Beschluss zum Entzug der elterlichen Sorge, zwischen der Personensorge und der Vermögenssorge.
Wenn das Familiengericht nur einen Teilbereich der Personensorge entzieht, kümmert sich ein/e (Ergänzungs-)Pfleger*in um die Minderjährigen. Diese wichtigen Aufgaben übernehmen die Vormundschaften und Pflegschaften.
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Anmeldung | Erforderlich |
Inklusion und Barrierefreiheit |
Räumliche Zugänglichkeit
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Stadt Wesel - Sozialpädagogische Fachdienste
Klever-Tor-Platz 1
46483 Wesel - Kosten
- Kostenloses Angebot
Wo
Stadt Wesel - Sozialpädagogische Fachdienste
Klever-Tor-Platz 1
46483 Wesel
Wann
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Durchführende Organisation
Name der durchführenden Organisation: | Stadt Wesel - Sozialpädagogische Fachdienste |
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E-Mail-Adresse: | kornelia.legarth-stark@wesel.de |
Telefon: | 0281 - 203 2539 |
Angebot von
Stadt Wesel - Sozialpädagogische Fachdienste
Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel
In Kooperation mit
Stadt Wesel
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